Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die Whistleblower-Richtlinie der EU um. Unternehmen müssen einen Meldekanal einrichten, damit Personen Missstände oder Gesetzesverstöße melden können. Das muss optional anonym und ohne Repressalien in Folge einer Meldung für die hinweisgebende Person geschehen.
Der Meldekanal richtet sich an alle Mitarbeitenden der GAB sowie aller Tochterunternehmen und Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der GAB oder den Tochterunternehmen in Kontakt stehen und Informationen über Verstöße gemäß Hinweisgeberschutzgesetz haben.
Es können Verstöße aus folgenden Bereichen gemeldet werden:
Die Anforderungen an den Meldekanal sind umfangreich, weshalb nur ein digitaler Meldekanal nach derzeitiger Auffassung dem Gesetz gerecht wird. Der Meldekanal muss rund um die Uhr zugänglich und erreichbar sowie unkompliziert bedienbar sein. Darüber hinaus muss die Kommunikation revisionssicher und automatisiert gespeichert werden, eine wechselseitige Kommunikation mit der hinweisgebenden Person bieten, optional vollständig anonymisiert, und multilingual in allen EU-Sprachen verfügbar sein.
Das Gesetz schützt die hinweisgebende Person vor Repressalien wie z. B. Kündigung, Nichtbeförderung, Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags, Mobbing sowie weitere benachteiligten Maßnahmen, die im Zusammenhang der Meldung stehen. Mit Einrichtung des digitalen Meldekanals kann auch die Anonymität gewahrt werden, sodass die personenbezogenen Daten der hinweisgebenden Person geschützt werden. Eine Rückverfolgung ist nicht möglich.
Zuständig bei der Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung mbH sowie allen Tochtergesellschaften ist Julian Jenkel, Stabsstelle Unternehmensentwicklung, welcher in seiner Funktion als Meldestelle unabhängig und weisungsfrei ist.
Es gilt das Vertraulichkeitsgebot. Die personenbezogenen Daten werden entsprechend der in Artikel 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung normierten Grundsätze verarbeitet und sind vor unbefugtem Zugriff geschützt. Die Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei einer Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und Ihre Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie hier: https://gab-umweltservice.de/datenschutzbestimmungen/
Eingerichtete externe Meldestellen des Bundes:
Eingerichtete externe Meldestellen der EU: